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KI-Kennzeichnungspflicht

Warum gerade mehr Verunsicherung als Klarheit herrscht

KI-Kennzeichnungspflicht: Muss ich jetzt alle meine KI-Texte und -Bilder kennzeichnen?

Seit dem 2. August gilt die neue KI-Kennzeichnungspflicht

Mich haben seitdem ungewöhnlich viele Nachrichten erreicht – und alle liefen auf dieselbe Frage hinaus:

„Ariane, ich nutze deine TINY TOOLS* für meine Website-Texte, Newsletter und Blogartikel. Muss ich jetzt künftig alles als KI kennzeichnen?“

Ich kann diese Verunsicherung gut nachvollziehen.
Wenn man aktuell durch Social Media scrollt, bekommt man schnell den Eindruck, dass mit Inkrafttreten der neuen KI-Kennzeichnungspflicht plötzlich jeder Text, der auch nur eine Millisekunde in Berührung mit ChatGPT gekommen ist, einen entsprechenden Hinweis tragen muss. Kein Wunder, dass das viele verunsichert. Darum hab ich mir das mal genauer angeschaut und je mehr ich recherchiert habe, desto stärker beschlich mich das Gefühl, dass die Schlagzeilen deutlich dramatischer klingen als das Thema wirklich ist.
Darum will ich heute nicht in die gleiche Kerbe schlagen, sondern lieber etwas tun, das meinem Eindruck nach in dem ganzen „Achtung-es-gibt-ein-neues Gesetz!“ – Hype einfach ein bissi zu kurz kommt:

Das Ganze mal etwas sortieren und mit ein paar übervorsichtigen Fehlannahmen aufräumen.

ACHTUNG:
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ich teile hier meine Gedanken und meine persönliche Einordnung der Diskussion, die ich derzeit beobachte. Wenn du rechtlich auf Nummer sicher gehen möchtest oder dein konkreter Anwendungsfall Fragen aufwirft, solltest du dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden. Nur dort erhältst du eine verbindliche Einschätzung.

Inhalt

KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026

Fehlannahme Nr. 1:

Jeder Text, der mithilfe von KI geschrieben wurde, muss ab jetzt gekennzeichnet werden

Ich glaube, genau dieser Gedanke schießt gerade vielen Selbstständigen durch den Kopf. Schließlich nutzen inzwischen unglaublich viele KI als Werkzeug.
  • Sie lassen sich Überschriften vorschlagen.
  • Sie brainstormen Themen.
  • Sie formulieren Absätze um.
  • Sie verbessern Rechtschreibung.
  • Oder sie arbeiten – wie viele meiner Kundinnen – mit meinen TINY TOOLS, um schneller zu guten Texten zu kommen.
Und plötzlich lesen sie überall: „Kennzeichnungspflicht!“

Kein Wunder also, dass viele daraus automatisch schließen: „Dann betrifft mich das wohl auch.“ Doch genau an dieser Stelle lohnt sich ein zweiter Blick.

Was mir bei meiner Recherche aufgefallen ist

Ich bin z.B. über eine Zusammenfassung von der Europäischen Kommission für digitale Strategie gestolpert, in der verschiedene Bereiche der Kennzeichnungspflicht erläutert werden. Dabei sind mir ein paar Formulierungen besonders aufgefallen.
Eine davon lautet sinngemäß:

KI-generierte Texte, die sich mit Themen von öffentlichem Interesse befassen, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Transparenzhinweis.

Quelle: Digital Strategy – European Comission

 
Ahaaa 😅 – Schau mal einer an: „Themen von öffentlichem Interesse“! Das verändert natürlich einiges.
Denn viele meiner Kundinnen betreiben schließlich keine Nachrichtenportale. Sie veröffentlichen weder politische Kommentare noch journalistische Berichte oder aktuelle Meldungen. Sie schreiben Newsletter, Blogartikel, Angebotsseiten oder teilen ihre Erfahrungen und ihre Expertise aus dem eigenen Business.
Genau deswegen hat mich diese Formulierung stutzig gemacht. Denn sie hat meinen Blick auf die Diskussion verändert. Plötzlich hatte ich nicht mehr den Eindruck, dass automatisch jede Selbstständige betroffen sein muss, die KI als Unterstützung beim Schreiben nutzt. Stattdessen stellte sich für mich eine ganz andere Frage:
Betrifft diese Regelung tatsächlich alle – oder wird sie gerade vielerorts pauschaler dargestellt, als sie gemeint ist?
KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026

Fehlannahme Nr. 2:

Es gibt nur "mit KI", oder "ohne KI"

In der Online-Welt entsteht derzeit häufig der Eindruck, es gäbe nur zwei Möglichkeiten: Entweder ein Text wurde komplett ohne KI geschrieben oder er stammt zu 100 Prozent von einer KI. Dazwischen scheint es offenbar nichts zu geben.
Doch genau in diesem „Dazwischen“ bewegen sich die meisten Selbstständigen – und du sehr wahrscheinlich auch.
  • Vielleicht lässt du dir fünf Überschriften vorschlagen und entscheidest dich am Ende für eine ganz andere.
  • Eventuell hilft dir ein Custom GPT dabei, deine Gedanken zu strukturieren oder einen ersten Entwurf zu formulieren.
  • Möglicherweise nutzt du KI, um einen Absatz verständlicher zu machen oder einen Text auf Rechtschreibfehler zu prüfen.
Anschließend ergänzt du deine eigenen Sprachmuster, streichst Passagen, formulierst Sätze um und bringst deine persönliche Note mit rein ein. Erst dadurch wird aus einem Entwurf dein Text.
Genau deshalb frage ich mich, ob wir uns mit der aktuellen Diskussion nicht manchmal ein etwas zu einfaches Bild von der Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI machen. Denn für viele Selbstständige ist KI längst kein Ersatz für das eigene Schreiben, sondern ein Werkzeug, das den Schreibprozess unterstützt.
KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026

Fehlannahme Nr. 3:

Für Bilder, die mit KI generiert wurden, gilt auf jeden Fall die Kennzeichnungspflicht

Die auf E-Recht spezialisierte Kanzlei haufe.de weist in ihrer Veröffentlichung ausdrücklich auf eine Ausnahme für kleinere Unternehmen hin – und zwar auch im Zusammenhang mit KI-generierten Bildern.
Wörtlich heißt es dort:

Keine Kennzeichnungspflicht bei Offensichtlichkeit: Ist für jeden Betrachter sofort klar, dass es sich um eine KI handelt (oder bei rein surrealen/künstlerischen Fantasiebildern), entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Quelle: haufe.de

 
Auch das hat meine Sicht auf die Brisanz der Lage deutlich entspannt – und wird dich vermutlich auch aufatmen lassen.
Denn es zeigt, dass offenbar nicht jede Form von KI-Inhalten automatisch gleich behandelt wird. Stattdessen scheint der jeweilige Kontext eine Rolle zu spielen – und genau deshalb wirken viele der pauschalen Aussagen, die derzeit kursieren, auf mich schlicht und einfach zu kurz gegriffen.
Vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis: Sobald man etwas genauer hinschaut, wird aus einem vermeintlich gefährlichem Tiger, der uns zu sofortigem Handeln zwingt, plötzlich ein zahmes Kätzchen, das uns maunzend um die Beine streicht.
Und genau deshalb werde ich immer hellhörig, wenn ich irgendwo lese: „Ab sofort gilt xyz.“

"Stille Post" - oder warum so viele gerade verunsichert sind

Ich glaube, die Verunsicherung liegt gar nicht in erster Linie am Gesetz selbst. Sie entsteht vielmehr dadurch, wie Informationen heute verbreitet werden – nämlich ungefähr so, wie bei „Stille Post“:
  • Eine sehr komplexe neue Regelung wird auf Social-Media zunächst auf eine griffige Headline (neudeutsch: Claim) reduziert.
  • Diese Headline landet in einem weiteren Reel, wird in einem anderen Post aufgegriffen oder in einem Newsletter zitiert.
  • Der Nächste fasst sie noch etwas kürzer zusammen – und irgendwann bleibt von einem vielschichtigen Thema nur noch ein einziger Satz übrig.
Zum Beispiel:

„Ab sofort müssen KI-Texte gekennzeichnet werden.“

Und je häufiger wir diese Aussage lesen, desto plausibler erscheint sie uns.
Das Problem ist nur: Schlagzeilen haben die Aufgabe, Aufmerksamkeit zu erzeugen – Gesetze dagegen sind selten in einem einzigen Satz erklärt.
Gerade bei einem Thema wie der KI-Kennzeichnungspflicht lohnt es sich deshalb, genauer hinzuschauen. Denn je intensiver ich mich mit verschiedenen Zusammenfassungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde für mich, dass die Regelungen offenbar viel mehr Nuancen enthalten, als viele Beiträge derzeit vermuten lassen.

Zwischen "KI schreibt für dich" und "KI denkt mit dir" liegen Welten

Genau diese Unterscheidung finde ich essenziell. Denn zwischen „Ich lasse mir von einer KI einen fertigen Text schreiben und veröffentliche ihn unverändert“ und „Ich nutze KI als Unterstützung beim Denken, Sortieren und Formulieren“ liegt ein himmelweiter Unterschied.
Viele meiner Kundinnen nutzen sie längst ganz selbstverständlich als Ideengeberinnen für ihre Website-Inhalte und Marketing-Texte und fragen sich gerade, ob sie durch die KI Kennzeichnungspflicht plötzlich etwas anderes tun als vorher.

Auch meine TINY TOOLS sind keine Ghostwriter!

Ich habe meine TINY TOOLS nicht als Ghostwriter entwickelt, die du mit einem Prompt fütterst und die dir dann in nullkommanix einen fertigen Text ausspucken.
Es sind smarte Sparringspartnerinnen für dein Business.
Sie stellen dir Fragen, werfen Gedanken zurück, helfen beim Sortieren und bringen manchmal einen Gedanken auf den Tisch, auf den du von alleine gar nicht gekommen wärst.
Doch die Expertise, die Erfahrung und die persönliche Perspektive, die kommen von der Person, die mit dem Tool arbeitet: von dir! Und genau darin liegt für mich ein entscheidender Unterschied:

Die TINY TOOLS denken mit dir – aber sie denken nicht für dich.

Deine Erfahrung, Expertise und deine Haltung im Business musst du schon selbst mitbringen. 
Und falls du dich jetzt immer noch fragst, ob du deine Texte kennzeichnen musst, nur weil du dafür ein TINY TOOL genutzt hast … sagen wir mal so:  Ich würde jedenfalls nicht automatisch von einer Kennzeichnungspflicht ausgehen. Du kennzeichnest ja auch einen Text nicht als „mit meiner Mentorin erstellt“, nur weil du ihn vorher mit deiner Mentorin durchgesprochen hast. 😉
Das ist meine persönliche Einordnung der Informationen, die ich dazu recherchiert habe – keine rechtliche Beratung. Wenn du für deinen konkreten Fall absolute Sicherheit brauchst, frag bitte eine Anwältin oder einen Anwalt.
Denn wer die TINY TOOLS so nutzt, wie sie gedacht sind, lässt sich keinen fertigen Text von einer KI vorsetzen, den sie anschließend einfach unter ihrem Namen veröffentlicht. Die TINY TOOLS denken mit, stellen Fragen, geben Impulse, helfen beim Sortieren und bringen frische Ideen ins Spiel.

Der Text entsteht im Austausch mit ihr – die eigentliche Autorin sitzt nach wie vor VOR dem Bildschirm.

Lesetipp:

Wenn Du vorhast, Deine Sales Page selbst zu texten: Chapeau! Das ist eine Herausforderung, aber definitiv machbar – zumindest, wenn Du ein paar Stolperfallen kennst und weißt, wie Du sie umgehst.
In diesem Beitrag zeige ich Dir die fünf häufigsten Fehler, die beim Texten von Verkaufsseiten (bzw. auf Websites allgemein) immer wieder auftauchen.

Fazit

Erstmal durchatmen!

Du musst nicht in Aktionismus verfallen, nur weil gerade überall von KI-Kennzeichnungspflicht die Rede ist.
Wenn du KI in deinem Business nutzt, lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie du sie nutzt, wofür du sie einsetzt und um welche Art von Inhalt es überhaupt geht. Denn zwischen einem vollständig von KI erzeugten und ungeprüft veröffentlichten Inhalt und einem Text, den du gemeinsam mit einer KI als Sparringspartnerin entwickelst, liegen nun einmal Welten.
Wenn ich lese oder höre: „Wer KI nutzt, muss seine Texte jetzt kennzeichnen.“ klingt mir das viel zu sehr nach Schlagzeile und es ist ja auch viel zu pauschal.
Gleichzeitig plädiere ich aber keineswegs dafür, irgendein beliebiges KI-Tool zu verwenden und anschließend einfach alles zu veröffentlichen, was dabei herauskommt.
Welches Werkzeug du nutzt und vor allem, wie du damit arbeitest, macht für die Qualität deiner Texte (und auch hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht) einen enormen Unterschied.
Meine speziell trainierten TINY TOOLS sind dafür gedacht, mit dir zu denken. Sie helfen dir, Gedanken zu sortieren, Fragen zu stellen, Ideen weiterzuentwickeln und manchmal auch den Satz zu finden, der dir selbst gerade noch fehlt. Was du zu sagen hast, welche Erfahrungen du einbringst und was am Ende veröffentlicht wird, bleibt aber deine Sache.
Und vielleicht ist genau das ein ganz guter Gedanke, den wir aus dieser ganzen Aufregung mitnehmen können:

KI ist nicht automatisch die Autorin, nur weil sie beim Schreiben mit am Tisch sitzt.

Ariane Grünler
Ariane GrünlerFEINE SEITEN Webdesign & slow Marketing

Wer bloggt hier eigentlich?

Ich bin’s, Ariane.
Als leidenschaftliche Webdesignerin und Entwicklerin der TINY TOOLS beschäftige ich mich nicht nur damit, was KI kann, sondern auch damit, wie wir sinnvoll mit ihr arbeiten können.
Und nein, ich muss definitiv nicht jeden Hype mitmachen, aber ich steh‘ auf digitale Werkzeuge, die speziell selbstständige Frauen in ihrem Marketing unterstützen, ohne ihnen das eigene Denken abzunehmen.

„Für mich ist KI dann besonders spannend, wenn sie zu unserer Sparringspartnerin wird – und uns nicht nur generische Inhalte einfach überstülpt. Deine Texte sollen nach DIR klingen und nicht nach KI.“

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